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Digitalisierung der Buchhaltung

Digitalisierung ist in aller Munde und unserer Meinung nach DER Weg, Prozesse in Zukunft abzubilden. Wir nennen es Steuerberatung 4.0.

Was bedeutet Digitalisierung?

Bislang analoge Informationen oder Vorgänge werden in eine digitale Form gebracht. Im Falle der Steuerberatung beispielsweise bedeutet Digitalisierung die Umwandlung von Belegen und Abläufen aus der Papierform in eine rein digitale Version. Beziehungsweise sollte von Anfang an die Abwicklung der kompletten Steuerberatung in papierloser Form erfolgen.

Digitalisierung der Buchhaltung

Wenn Sie sich für Buchhaltung und Steuerberatung in digitalisierter Form entscheiden, werden zukünftig Ihre Geschäftsvorfälle papierlos abgewickelt. Das mag am Anfang ungewohnt sein und zu Beginn vielleicht auch mehr Aufwand bedeuten, vor allem auch eine Änderung in den Abläufen und der Organisation. Nach einiger Zeit werden allerdings die Vorteile überwiegen. Denn eine digitale Buchführung bedeutet nicht einfach, dass Rechnungen eingescannt werden. Es geht vielmehr um die digitalen Prozesse: Es beginnt bei der Korrespondenz und Zoom-Meetings und endet mit den elektronischen Steuerbescheiden vom Finanzamt. Die Rechnung von uns bekommen Sie natürlich auch digital.

Vorteile der Digitalisierung für Sie als unser Mandant

  • Ihr Aufwand reduziert sich beträchtlich, da viele Vorgänge automatisiert ablaufen werden.
  • Sie sparen Zeit (und Geld).
  • Sie haben Ihre Belege jederzeit greifbar. Nichts geht verloren.
  • Auf Knopfdruck erhalten Sie Informationen über Liquidität, Budget oder Rechnungen.
  • In der Cloud können Sie jederzeit auf die Abläufe zugreifen.
  • Sie agieren umweltbewusst, reduzieren Papier, Druckerkartuschen etc und sparen damit parallel auch noch Geld.
  • Über ein mobiles Endgerät scannen Sie Ihre Belege ein und vermeiden die ungeliebte Zettelwirtschaft.
  • Durch die Einführung einer Verfahrensdokumentation machen Sie Ihre Abläufe sichtbar und nachvollziehbar.
  • Fehlerquellen, die einfach menschlich sind, werden reduziert.
  • Auch die Personalakten werden digitalisiert.
  • Eine Betriebsprüfung bei Ihnen vor Ort ist nicht notwendig, da diese online durchgeführt werden kann.

Der Weg zur digitalen Buchhaltung in Ihrem Unternehmen

Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Umstieg auf die digitale Buchführung und Steuerberatung planen. Wir haben viel Erfahrung und gehen den Weg Schritt für Schritt zusammen mit Ihnen.

Wir beginnen mit der Planung des Ablaufs und überlegen, welcher zeitliche Horizont zu Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihrem Unternehmen passt. Wir stimmen die Abläufe darauf ab und begleiten Sie.

Steuererklärung digital

Seit einigen Jahren gibt es das Programm „ELSTER“, wodurch man Steuererklärungen digital ans Finanzamt übermitteln kann. Zusätzlich ist seit 2020 in Bayern und Niedersachsen das Programm „NACHDIGAL“ auf dem Markt. Dieses Programm ermöglicht die digitale Nachreichung von Unterlagen. Für das Jahr 2022 plant das Finanzamt die Einführung des Programms „RABE“, welches die Übermittlung der Steuererklärungen mit Referenzen an die Finanzverwaltung ermöglichen wird. Unsere Kanzlei ist mit sämtlichen Programmen des Finanzamtes vertraut und nutzt diese auch selbst.

Für uns bedeutet eine digitale Steuererklärung daher:

    • Digitaler Empfang Ihrer Dokumente, die für die Erklärung relevant sind.
    • Nutzung der VaSt (Vorausgefüllte Steuererklärung) durch Ihre digitale Vollmacht.
    • Digitale Übertragung der Erklärung an das Finanzamt.
    • Die Nachreichung der Belege, wenn diese angefordert werden, ebenfalls digital.
    • Sie erhalten einen digitalen Steuerbescheid vom Finanzamt.
    • Die Prüfung des Bescheides durch uns erfolgt digital.
    • Zur Verteidigung Ihrer Interessen reichen wir einen Einspruch ebenfalls digital ein.

Online-Buchhaltungssoftware & Rechnungsprogramm

Wir sind Partner der DATEV Unternehmen online. Sie als Mandant werden online registriert, erhalten einen Zugangsschlüssel für die APP und fotografieren zukünftig Belege, die Sie jederzeit ortunabhängig abrufen können. Den genaueren Ablauf, inklusive einer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ bekommen Sie von uns.

Fazit:

Digitalisierung mag vielleicht am Anfang etwas abschreckend klingen, hat aber wirklich viele Vorteile. Denn Bescheide werden digital geprüft und Einsprüche unmittelbar digital erledigt. Die Abrechnung erfolgt anhand der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Auf Dauer wird sich die Umstellung für Sie garantiert rechnen.
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns.

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